Phase 4 – Suche
Tipps und Tricks für’s erste Kennenlernen
Das erste Kennenlernen ist eine aufregende Angelegenheit für alle Beteiligten. Sie haben sich schon im Vorfeld mit den eigenen Wünschen und Erwartungen beschäftigt. Einige Punkte sind Ihnen besonders wichtig, diese muss das Gegenüber mitbringen, bei anderen sind Sie vielleicht flexibel – jeder Mensch ist anders und nun werden Sie die Wünsche und Erwartungen der anderen Seite kennenlernen. Der Selbsttest, den Sie wahrscheinlich schon gemacht haben, kann auch jetzt beim Kennenlernen unterstützen: Häufig wird er als Leitfaden für ein erstes Gespräch genutzt, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede abzugleichen. Unterschiede müssen noch kein No-Go sein, sie können sogar Anlass für bereichernde Gespräche sein.
Wenn es Ihnen schwer fällt, fremde Menschen am Betrieb zu empfangen, kann auch ein neutraler Ort als erstes Treffen gewählt werden, wie ein Gasthaus in der Umgebung. Geht man die Suche nach einer Hofnachfolge alleine an, kann man eine Vertrauensperson oder gerne auch jemanden von Perspektive Landwirtschaft hinzuziehen, um über die Eindrücke zu reden.
Sozialversicherung am Bauernhof
Die SVS (früher Sozialversicherung der Bauern SVB, seit 1. Jänner 2020 zur SVS, Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen, fusioniert) ist die Versicherung für Bäuerinnen und Bauern, als auch unter bestimmten Voraussetzungen für Angehörige. Die Gruppe an Bäuerinnen und Bauern, die nach dem Sozialversicherungsgesetz (BSVG) versichert sind, werden in verschiedene Gruppen mit unterschiedlichen Bestimmungen eingeteilt.Grundsätzlich gilt: „Die Pflichtversicherung in der Kranken-und Unfallversicherung beginnt mit dem Tag des Eintrittes der Voraussetzungen (z.B. Betriebsübernahme) und endet mit dem Tag des Wegfalles dieser (z.B. Betriebsaufgabe).“
Die Unfallversicherung ist eine Betriebsversicherung. Dazu muss der Einheitswert des Betriebes mind. 150€ betragen. Ist der Einheitswert geringer, entsteht eine Pflichtversicherung dann, wenn aus dem Betriebsertrag der Lebensunterhalt überwiegend bestritten wird. Treffen diese Bedingungen zu, sind Eigentümer*in, Pächter*in oder sonstige Nutzungsberechtigte eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes pflichtversichert.
Die Kranken- und Pensionsversicherung entsteht für Betriebsführer*innen, wenn der Einheitswert mindestens 1.500€ beträgt. Oder wiederum dann, wenn der Lebensunterhalt überwiegend durch den Ertrag des Betriebes bestritten wird. Wenn der Betrieb von einem Paar in Ehe oder eingetragener Partnerschaft geführt wird, sind beide pflichtversichert. Im Falle einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird der Einheitswert des Betriebes auf die Gesellschafter*innen aufgeteilt, der Einheitswertanteil pro Gesellschafter*in muss 1.500 Euro betragen. Trifft dies zu, ist der/die Gesellschafter*in pflichtversichert. Für die Offene Gesellschaft und die Kommanditgesellschaft besteht die Pflichtversicherung unabhängig von der Höhe des Einheitswertes des von der Gesellschaft geführten Betriebes. (LK Noe 2015: 60)
Ein Sozialversicherungsrechner ist auf der Landwirtschaftskammer-Homepage des jeweiligen Bundeslandes zu finden. Die vierteljährigen SV-Beiträge können hier nach dem bäuerlichen Sozialversicherungsrecht (BSVG) für die Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung ermittelt werden. Punkte wie eine Mehrfachversicherung, eine gemeinsame Betriebsführung von nicht-Ehepartner*innen oder etwaige Nebentätigkeit(en) müssen zusätzlich berücksichtigt werden (Quelle: AWI 2017). Weitere Informationen sowie Formulare finden Sie online unter: www.svs.at
Folgende Angehörige der Betriebsführer*innen sind auch kranken- pensions- und unfallversichert, wenn sie im Betrieb tätig sind: Ehegatte*in, eingetrageneR Partner*in, Kinder, Enkel-, Wahl-, Stief-und Schwiegerkinder, Eltern, Großeltern, Wahl-, Stief-und Schwiegereltern sowie Geschwister. Das bedeutet, dass potentielle außerfamiliäre Hofübernehmer*innen nicht mitversichert werden können.
Für eine Arbeitsversicherung am Bauernhof gibt es individuelle Lösungen. Es sei gesagt, dass hier noch ein gewisser Graubereich vorherrscht, sowohl in der Bezeichnung der Tätigkeiten als auch im tatsächlichen „Arbeitsverhältnis“ der Hofübergebenden und außerfamiliär Mitarbeitenden. Wir weisen darauf hin, sich je nach Situation gut zu informieren, bevor Tätigkeiten am Hof durchgeführt werden. Eine Kranken-, Unfall, sowie Haftpflichtversicherung sind auf jeden Fall anzuraten.
Beachten Sie: Sobald Sie die Ihre land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie sich binnen einem Monat beim Versicherungsträger anmelden. In demselben Zeitraum sind auch die hauptberuflich beschäftigten Angehörigen (Ehegatte*in, eingetragene Partner*in, Kinder, Eltern) anzumelden. Bei verspäteter Anmeldung müssen Sie mit Mehrkosten rechnen.
Probezeit und Sozialversicherung
Ein erstes Kennenlernen hat bereits stattgefunden, man ist sich sympathisch und kann sich vorstellen, eine Probezeit einzugehen. In dieser Phase ist es wichtig, dass die Beteiligten sich mit ihren Erwartungen und Wünschen, mit denen sie den Prozess der Hofübergabe begonnen haben, auseinandersetzen und überprüfen, inwieweit diese umsetzbar sind. Als hilfreiche Informationsquelle hat sich dabei die Probezeit bewährt. Während dieser Zeit ist abzuklären, wie das gemeinsame Bild des zukünftigen Hofes aussieht und in seiner Wohnform, im Zusammenleben und in der Bewirtschaftungsform ausgestaltet ist. Alle Beteiligten profitieren davon, wenn diese Themen so früh wie möglich angesprochen werden. Auch hier empfiehlt es sich, Unterstützung von außen zu holen
Für den Versicherungsschutz am Hof gilt es für beide Seiten, bereits vor einem Kennenlernen bzw. einer Schnupperzeit und bevor am Hof mitgeholfen bzw. selbstständig gearbeitet wird, sich gut zu informieren!
Selbst wenn bei einem ersten Kennenlernen am Hof von den Hofsuchenden nur kleinste Tätigkeiten freiwillig durchgeführt werden, und sei es nur das Angreifen der Mistgabel bis zur minimalen Mithilfe bei der Ernte, kann ein Unfall für beide Seiten schwerwiegende Folgen bedeuten.
In diesem Infoblatt zur Arbeitsversicherung in der Probezeit haben wir für Sie folgende Möglichkeiten zusammengefasst:
- Angestelltenverhältnis
- Volontariat
- Versicherung für Maschinenring-Mitglieder
- Freiwillig am Bauernhof
- Zivildienst
- Arbeitstraining
Gut Beraten
Im Rahmen von Beratung und Betreuung im Hofnachfolgeprozess können wichtige Themen vorab besprochen werden, wodurch manche Probleme erst gar nicht entstehen. Sich beraten und begleiten zu lassen erleichtert das Miteinander und das Fällen von Entscheidungen. Für einen erfolgreichen Hofübergabe-Prozess ist Beratung unersetzlich!
In Österreich bieten verschiedenste Institutionen, Organisationen, Einzelpersonen und Vereine eine große Bandbreite an Beratung und Begleitung an. Sie bieten neutrale Unterstützung vor, während und nach dem Prozess in verschiedenen fachlichen und zwischenmenschlichen Themen an. Die Beratungsangebote können grob aufgeteilt werden in Beratung bzgl. juristischer, steuerrechtlicher und wirtschaftlicher Belange und in Fragen zwischenmenschlicher Beziehungen.
Einen umfassenden Überblick bietet die Bildungs- und Beratungslandkarte der Landwirtschaftskammern und der ländlichen Fortbildungsinstitute. Hier können Sie sich nach Stichworten, Themen oder nach Region durch eine Vielzahl an Kursen, Seminaren, Beratungsangeboten und Veranstaltungen klicken.
Grundlegende Informationen und Erstgespräche
- Bei der Hofübergabe-Erstinformation (LK-Produkt) werden noch keine Unterlagen, jedoch Hintergrundinformationen über den Betrieb benötigt.
- Bei der eintägigen Veranstaltung „Hofübergabe leicht gemacht“ werden zivilrechtliche, sozialrechtliche und steuerrechtliche Fragen, Hofübernehmer*innenförderungen und Investitionsförderungen besprochen. Sie findet u.a. in Niederösterreich statt.
- „Die bäuerliche Hofübergabe gestalten“ beinhaltet einen juristischen und einen zwischenmenschlichen Teil. Es handelt sich dabei um einen LFI-Kurs, der den Ablauf der Hofnachfolge mit juristischem Hintergrundwissen und die sozialen Aspekte einer Hofnachfolge beinhaltet. In Oberösterreich wird dieser Kurs von einem Kammersekretär und einer Lebens- und Sozialberaterin geleitet und wird gerne von den Beteiligten angenommen.
- Die Erstellung eines Betriebskonzeptes (LK-Produkt), einer Betriebsplanung wird speziell den Hofübernehmenden empfohlen, um festzustellen, was der Betrieb bietet und was sie auf dem Betrieb machen wollen.
- Das „Seminar für künftige Hofübergeber*innen“ und das „Seminar für künftige Hofübernehmer*innen“ werden vom LFI angeboten. Bei diesen dreitägigen Kursen werden juristische, sozialrechtliche und zwischenmenschliche Themen der Hofnachfolge detailliert besprochen. Hofübergebende und Hofübernehmende, welche sich noch nicht mit dem Thema auseinander gesetzt haben, werden hier ausführlich beraten.
- Prozessbegleitung wird von einzelnen Berater*innen, Kollektiven bzw. Institutionen angeboten. Die LK bietet im Rahmen von Lebensqualität Bauernhof (Link: https://www.lebensqualitaet-bauernhof.at/ ) in ganz Österreich Prozessbegleitung an. Die Berater*innen von „Lebensqualität Bauernhof“ bieten Einzelpersonengespräche, Paargespräche und Mehrgenerationengespräche an.
- Weiters werden teilweise von „Lebensqualität Bauernhof“ Workshops bei den Facharbeiter- und Meisterkursen abgehalten, bei denen das Projekt vorgestellt wird. Es geht um die sozialen Aspekte am Hof und darum, welche Möglichkeiten es gibt, sich unterstützen zu lassen und mit Konflikten umzugehen.
Wo finde ich Rat in persönlichen und sozialen Belangen?
Vom Bäuerlichen Sorgentelefon bis zu „humorvollen Betrachtungen von ernsten Angelegenheiten“ des landwirtschaftlichen Forschungsinstituts reicht das Beratungsangebot in psychologischen und sozialen Aspekten der Hofübergabe.
- Das Bäuerliche Sorgentelefon (Link: https://www.lebensqualitaet-bauernhof.at/) (Lebensqualität Bauernhof) kann jederzeit in Anspruch genommen werden, MitarbeiterInnen unterstützen die Beteiligten speziell bei zwischenmenschlichen Belangen, aber auch bei rechtlichen Fragen. Beteiligte können mit Expert*innen über ihren Sorgen, Ängsten und anderen Anliegen sprechen. Unter der Nummer 0810 676 810 ist das bäuerliche Sorgentelefon von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 erreichbar.
- Vorträge bieten den Beteiligten einen Einblick in die Hofnachfolge und das Leben am Hof. Angebote wie der Vortag „Heitere Betrachtungen von ernsten Angelegenheiten“ (LFI), sowie das „Die Miststücke – Ein Bäuerinnenkabarett“ machen die Beteiligten mit Humor auf die Tücken des Lebens auf dem Hof aufmerksam.
- Im Zuge des Bäuerinnenstammtisches oder der Bäuerinnen-Tage finden Vortäge zu verschiedenste Themen statt.
- Weitere Vorträge, wie „Gut übergeben – gut zusammen leben“ beleuchten speziell die sozialen Aspekte.
- Das Krisenpräventions und -beratungsteam wird in Niederösterreich über „Lebensqualität Bauernhof“ angeboten. Das Team bestehend aus drei Berater*innen unterstützt dabei, Krisensituationen zu analysieren und Lösungen zu finden.
- Bei „Zwei Systeme – Eine Welt“ (Link: https://www.zukunft-bauernhof.at/) hat sich im Laufe der der Zeit die Beratungstätigkeit entwickelt. Es wurde festgestellt, dass Seminare und Vorträge nicht ausreichend sind und, dass die Beteiligten eine umfassende Betreuung in ihrem Prozess der Hofnachfolge benötigen. 9 Monate werden die Beteiligten eines Hofes betreut, 50 % der Kosten von 1.800 € werden gefördert, die andere Hälfte tragen sie selbst. Zu Beginn der Begleitung wird eine Vereinbarung mit den Klient*innen gemacht, in der sie zustimmen, 18 Stunden Betreuung in Anspruch zu nehmen und an einer Familienkonferenz teilzunehmen. In diesen Monaten können die Beteiligten Einzelgespräche, Paargespräche, Familienkonferenzen, Familienaufstellungen in Anspruch nehmen. Im letzten Zyklus wurden 30 Familien betreut. Basis der Begleitung ist der lösungsorientierte Ansatz.
- “Mein Hof – Mein Weg” (Link: https://meinhof-meinweg.at/at/) bietet innovativen Betriebskonzepten und spannenden Ideen die auf landwirtschaftlichen Betrieben in Österreich umgesetzt wurden ein Plattform – sehr zu empfehlen.