Informationen zur Arbeitsversicherung am Bauernhof

Menschen, die ihre Höfe übergeben und Menschen, die einen Hof suchen, haben sich über Perspektive Landwirtschaft oder anderweitig gefunden und bereits per Email oder Telefonat ein Treffen vereinbart und sich kennengelernt. Ist der erste Eindruck auf beiden Seiten positiv, kann eine Schnupperzeit beginnen:

Menschen, die einen Hof suchen, wollen denen, die ihren Hof übergeben, bei der Arbeit über die Schultern schauen, schon etwas mitanpacken oder kleinere Projekte gemeinsam realisieren. Je nach Situation der, die auf Hofsuche sind, und je nach Betrieb kann eine Schnupperzeit einige Tage und Wochen intensiv erfolgen, oder über mehrere Monate, wenn es Beruf, Familie und Jahreszeit eben zulassen. Anstatt einer Schnupperzeit mit Mitarbeit können auch regelmäßig moderierte Treffen stattfinden, in denen alle zentralen Themen angesprochen werden. Es kann sein, dass bereits die Schnupperzeit ausreicht, um sich für oder gegen eine Hofübergabe zu entscheiden.

Manchmal entscheiden sich alle Beteiligten einer Hofübergabe für eine längere Übergangslösung bis zur Entscheidung. Nach der Schnupperzeit kann man sich auf eine Probezeit einigen, in der verschiedene rechtliche Lösungen und eine Absicherung für beide Seiten  geschaffen werden sollen. Hier können z.B. eine ein- bis zweijährige Pacht oder eine Betriebsgemeinschaft angedacht, sowie auch ein Anstellungsverhältnis in Erwägung gezogen werden.

In jeder Phase ist es wichtig, die Rollen zu klären

Wer trifft Entscheidungen? Wer trägt letztlich die Verantwortung? In der Schnupperzeit, in der man sich gerade erst kennengelernt hat, wird die Verantwortung meistens bei denen, die ihren Hof übergeben, liegen, die den potentiellen Übernehmenden ihren Betrieb und ihre Arbeitsweise zeigen. Schließlich tragen diese als Eigentümer auch das Risiko.

Einigt man sich nach einer gewissen Zeit auf eine Probephase, können die Verantwortlichkeiten bereits verändert oder aufgeteilt werden. Die Hofübernehmenden sind voller Tatendrang und wollen als Pächter*in, als Betriebsleiter*in oder in einer Betriebsgemeinschaft als Verantwortliche für einen Tätigkeitsbereich mit mehr Selbstständigkeit und Freiheit arbeiten. Die ältere Generation hat bis dahin im besten Fall Vertrauen gefasst und kann bestimmte Bereiche abgeben, in anderen möchte man aber weiterhin die Hauptrolle spielen oder man zieht sich ganz zurück. Die Klärung der Rollen gelingt am besten in Gesprächen, in denen sich alle Beteiligten Zeit nehmen. Also nicht zwischen Tür und Angel, sondern regelmäßig, mit einem gesteckten Zeitrahmen.

Für den Versicherungsschutz am Hof gilt es für beide Seiten, bereits vor einem Kennenlernen bzw. einer Schnupperzeit und bevor am Hof mitgeholfen bzw. selbstständig gearbeitet wird, sich gut zu informieren!

Selbst wenn bei einem ersten Kennenlernen am Hof von den Personen, die auf der Hofsuche sind, nur kleinste Tätigkeiten freiwillig durchgeführt werden – sei es nur das Angreifen der Mistgabel oder die minimale Mithilfe bei der Ernte – kann ein Unfall für beide Seiten schwerwiegende Folgen bedeuten.

Die Sozialversicherung SVS

Die SVS – Sozialversicherung der Selbständigen (früher Sozialversicherung der Bauern SVB) ist die Versicherung für Bäuerinnen und Bauern, als auch unter bestimmten Voraussetzungen für Angehörige.

Die Gruppe an Bäuerinnen und Bauern, die nach dem Sozialversicherungsgesetz (BSVG) versichert sind, werden in verschiedene Gruppen mit unterschiedlichen Bestimmungen eingeteilt – grundsätzlich gilt:

„Die Pflichtversicherung in der Kranken-und Unfallversicherung beginnt mit dem Tag des Eintrittes der Voraussetzungen (z.B. Betriebsübernahme) und endet mit dem Tag des Wegfalles dieser (z.B. Betriebsaufgabe).“ Quelle: SVS Website vom 15.02.2021

Folgende Angehörige der Betriebsführer*innen sind auch kranken-, pensions- und unfallversichert, wenn sie im Betrieb tätig sind: Ehegatt*in, eingetragene/r Partner*in, Kinder, Enkel-, Wahl-, Stief-und Schwiegerkinder, Eltern, Großeltern, Wahl-, Stief- und Schwiegereltern sowie Geschwister.

Das bedeutet, dass potentielle außerfamiliäre Hofübernehmer*innen nicht mitversichert werden können.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der SVS

Versicherung für außerfamiliäre Personen

Für eine Arbeitsversicherung am Bauernhof gibt es individuelle Lösungen. Es sei gesagt, dass hier noch ein gewisser Graubereich vorherrscht, sowohl in der Bezeichnung der Tätigkeiten als auch im tatsächlichen „Arbeitsverhältnis“ der Personen, die ihren Hof übergeben, und außerfamiliär Mitarbeitenden.

Wir weisen darauf hin, sich je nach Situation gut zu informieren, bevor Tätigkeiten am Hof durchgeführt werden. Eine Kranken-, Unfall, sowie Haftpflichtversicherung sind auf jeden Fall anzuraten.

• Anstellungsverhältnis

“Im Rahmen von Überprüfungen werden in Betrieben immer wieder Personen angetroffen, die nicht zur Sozialversicherung angemeldet sind. Begründet wird dies oft damit, dass der Betreffende nur “unverbindlich” oder “zur Probe” arbeite bzw. bloß “schnuppere”. Egal, wie die Tätigkeit bezeichnet wird: Sobald die klassischen Dienstnehmermerkmale vorliegen (persönliche Arbeitspflicht, Weisungen, Kontrolle, Eingliederung in den Betrieb, Entlohnung etc.), besteht ein reguläres, meldepflichtiges Dienstverhältnis.” Quelle: SVS Website vom 15.02.2021

Ein Möglichkeit für eine Anstellung in stellt eine geringfügige Beschäftigung dar. Geringfügig beschäftigt ist, wer bei regelmäßiger Beschäftigung (Arbeitsverhältnis für einen Monat oder für unbestimmte Zeit) nicht mehr als 475,86,- € (2021) im Kalendermonat verdient.

Das Ausmaß der Arbeitszeit und die Lage der Arbeitszeit sind zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in zu vereinbaren. Geringfügig beschäftigte Mitarbeiter*innen muss man genauso anmelden wie Mitarbeiter*innen in normalen Dienstverhältnissen. Die Dienstgeber*innen müssen für alle geringfügig beschäftigten Mitarbeiter*innen eine Unfall-Versicherung bezahlen. Alle geringfügig Beschäftigten sind unfallversichert, aber nicht voll sozialversichert.

Geringfügig Beschäftigte haben die Möglichkeit, sich in der Kranken-und Pensionsversicherung gemäß § 19a ASVG selbst zu versichern. Der monatliche Beitrag für eine freiwillige Selbstversicherung beträgt 67,18 Euro im Jahr 2021 – für Studierende beträgt diese 63,44 Euro.

In diesem Fall haben sie Anspruch auf Krankengeld und Wochengeld.

Mehr Informationen zur geringfügen Beschäftigung gibt es z.B. auf der Website der Arbeiterkammer

Anstellungsverhältnisse über die Geringfügigkeit hinaus bedeuten Mehrkosten für Menschen, die ihren Hof übergeben und eine bessere Absicherung für Menschen auf Hofsuche, weil die Dienstnehmenden von den Dienstgebenden auch sozialversichert werden. Wichtig bei einer Anstellung ist, dass sich beide Seiten gut informieren.

Viele Informationen zu arbeitsrechtlichen Aspekten und Kollektivverträge für Dienstnehmende – wie z. B. auch die, die auf Hofsuche sind und ein Dienstverhältnis bei denen, die ihren Hof übergeben, eingehen wollen – sind auf der Website der Österreichischen Landarbeiterkammer zu finden.

• Volontariat

Ein Volontariat unterliegt ausschließlich der Pflichtversicherung in der Unfallversicherung. Ein wesentliches Kriteriumfür ein Volontariat ist die fehlende organisatorische Eingliederung in das Unternehmen bzw. den Betrieb. Ein/e Volontär*in unterliegt also keinen betrieblichen Arbeitszeiten bzw. sonstigen Vorgaben, ist nicht weisungsunterworfen oder im Arbeitsprozess eingegliedert und nicht verpflichtet, bestimmte Arbeiten nach Anweisung zu verrichten. Die Tätigkeit im Volontariat ist unentgeltlich (freiwilliges Taschengeld möglich) und dient im Wesentlichen der eigenen praktischen Ausbildung und nicht primär den Betriebsinteressen.

Mehr Informationen finden Sie auf der Website der SVS

Falls ein Volontariat für beide Seiten in Frage kommt, empfehlen wir einen Vertrag für das Volontariat zu unterzeichnen.

Hier finden Sie eine Vorlage für eine Volontariatsvereinbarung zum Download

• Versicherung für Maschinenring Mitglieder

Mitglieder des Maschinenrings (eigene Betriebsnummer Voraussetzung) haben auch die Möglichkeit für eine Absicherung beim überbetrieblichen Einsatz. Dies kann v.a. für weichende Erb*innen oder für bestehende Landwirt*innen, die auf Hofsuche sind, weil z.B. ein Pachtvertrag ausläuft, eine Versicherungsmöglichkeit darstellen.

Mehr Informationen gibt es auf der Maschinenring Website

• Freiwillig am Bauernhof

Das Projekt vermittelt freiwillige Helfer*innen, um Bäuerinnen und Bauern bei der Arbeit zu unterstützen. Bis 2015 wurde das Projekt vom Maschinenring Tirol abgewickelt und wird seitdem vom eigens gegründeten Verein “Freiwillig am Bauernhof” organisiert. Zur Zeit gibt es das Angebot in Tirol, Vorarlberg und der Steiermark. „Die Freiwilligen arbeiten dabei gegen Kost und Logis und unterstützen Bauern bei den arbeitsintensiven Tätigkeiten. Die freiwilligen Helfer erhalten bei dieser „Schnupperlehre“ einen Eindruck vom Leben und Arbeiten am Bergbauernhof. Sie sind vorwiegend bei der Heuernte, aber auch bei der Stallarbeit, im Haushalt oder bei der Kinderbetreuung im Einsatz.“ Quelle: Freiwillig am Bauernhof Jahresbericht 2019

Damit freiwillige Helfer*innen am Hof mitarbeiten können, ist für die Betriebsführer*innen eine Mitgliedschaft beim Verein Freiwillig am Bauernhof notwendig (Vereinsbeitrag ca. 20,-€/Jahr).

Freiwillige Helfer*innen können sich für einen Arbeitseinsatz über den Verein anmelden. Die Kosten für An-und Abreise zum Bauernhof sind selber zu bezahlen. Eine Kranken-und Haftpflichtversicherung ist vorzuweisen. Für Unterkunft, Verpflegung, Unfall-Versicherung und Vermittlung zu den Höfen kommt der Verein auf. Der Arbeitseinsatz ist ab 18 Jahren möglich (ab 16 Jahren gemeinsam mit den Eltern) und kann für Helfende bis zum 75. Lebensjahr beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Freiwillig am Bauernhof

• Zivildienst am Bauernhof

Es besteht die Möglichkeit den Zivildienst auf einem Bauernhof abzuleisten – Bäuerinnen und Bauern können eine Aushilfe durch Zivildiener für den eigenen Betrieb beantragen.

In Notsituationen ist zusätzliche, externe Hilfe auf einem Bauernhof dringend notwendig. Unfälle, Krankheiten oder gar Todesfälle bedeuten eine starke psychische Belastung, zusätzlich muss der Ausfall der Arbeitskraft kompensiert werden. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, Zivildiener als Aushilfen beim Maschinenring anzufordern. Der Maschinenring ist für die Vermittlung der Zivildiener zuständig.

Es gibt viele junge Menschen, die einen Hof suchen, die nach der (landwirtschaftlichen) Schule auf der Suche nach einem geeigneten Betrieb sind. Der Zivildienst auf einem Hof kann ein erster Schritt sein, einen Hof zu unterstützen und gleichzeitig kennenzulernen. Für alle, die ihren Hof übergeben, die eine betriebliche Aushilfe benötigen sowie interessierte zukünftige Zivildiener, können sich an die entsprechende Maschinenring-Geschäftsstelle melden.

Weitere Informationen gibt es auf der Website des Maschinenrings

• AMS Arbeitserprobung bzw. Arbeitstraining

Für alle Personen, die beim AMS gemeldet sind, besteht die Möglichkeit eine Arbeitserprobung bzw. ein Arbeitstraining bis zu 3 Monaten zu absolvieren. Im Zuge der Arbeitserprobung bzw. des Arbeitstrainings kann auf einem Betrieb herausgefunden werden, ob jemand persönlich und fachlich für eine bestimmte Arbeit geeignet ist, Berufserfahrung gesammelt und gleichzeitig der Hof kennengelernt und unterstützt werden.

Weitere Ziele können eine langfristige Anstellung am Hof oder ein erster Schritt für eine mögliche Übernahme des Hofes sein. Wichtig ist, dass sich die Betriebsführer*innen und potentiellen Übernehmer*innen im Vorhinein gut über Arbeitserprobung bzw. Arbeitstraining informieren.

Mehr Informationen gibt es auf der Website des AMS

Hinweis:

Für eine Arbeitsversicherung am Bauernhof gibt es individuelle Lösungen. Wir weisen darauf hin, sich je nach Situation gut zu informieren, bevor Tätigkeiten am Hof durchgeführt werden. Eine Kranken-, Unfall, sowie Haftpflichtversicherung sind auf jeden Fall anzuraten.

Wir freuen uns über Erfahrungen, Anmerkungen oder Ergänzungen. Schreiben Sie uns eine E-mail an info@perspektive-landwirtschaft.at oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0043 660 / 11 33 211

Wir möchten darauf hinweisen, dass alle Angaben in diesem Beitrag, trotz sorgfältiger Recherche, ohne Gewähr sind. Jegliche Haftung für eventuell fehlerhafte Angaben und deren Folgen ist ausgeschlossen.

Autor:

Florian Jungreithmeier hat Nutzpflanzenwissenschaften in Wien studiert und arbeitet für Perspektive Landwirtschaft. Als “weichender Erbe” hilft er beim familiären Hof in Oberösterreich noch mit, wenn es die Zeit zulässt oder das Bedürfnis nach Landluft und Oma´s Küche zu groß wird.