Phase 2 – Ressourcen

Vom Wohnen und Zusammenleben

Abgesehen von sozialen, rechtlichen und finanziellen Belangen sind vor einer Hofübergabe die räumlichen Möglichkeiten zu klären. Die grundsätzliche Frage ist, ob man als Hofübergeber*in am Betrieb weiterhin wohnen oder wegziehen möchte. Hier scheiden sich die Geister: Für die einen ist es klar, dass man auch den Lebensabend am Hof verbringt. Für die anderen bedeutet die Hofübergabe einen Neustart mit einem Umzug oder dem Bau eines Ausgedinges. Zunächst kann es hilfreich sein, das Bestehende zu sichten. Wer wohnt derzeit wo, wie viel Platz ist vorhanden, kann eine Wohneinheit abgetrennt, verändert oder ausgebaut werden? Hof, Garten und Stiegenhaus können Räume der Begegnung sein. Wieviel Nähe tut mir gut, wie viel Privatsphäre brauche ich?

Für die Hofnachfolge ist es wichtig zu wissen, ob es bereits Wohneinheiten am Hof gibt und wie sie räumlich organisiert sind. Zudem kann es von Interesse sein, ob eine zusätzliche Wohneinheit in Planung ist oder bebaut werden darf. Der Wunsch nach Kontakt und Nähe im gemeinschaftlichen Zusammenleben am Hof ist verständlich und naheliegend. Die Erfahrungswerte vergangener Hofübergaben haben gezeigt, dass vor allem getrennte Wohnmöglichkeiten ein hohes Maß an Lebensqualität für alle Beteiligten bringt. Das Konfliktpotenzial ist bei sehr engem Zusammenleben höher, weil es viel Reibungsfläche gibt, das sollte bei dieser Entscheidung beachtet werden.

Wie werde ich Bäuerin oder Bauer?

Bevor Sie sich für den großen Schritt Hofübernahme entscheiden, sollten Sie sich der Konsequenzen für sich und Ihre Familie bewusst sein. Wer einen landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen will, ist meist mit viel Motivation und einer großen Portion Idealismus ausgestattet, sollte aber angesichts der Herausforderungen die Bodenhaftung und den Realitätssinn nicht verlieren.

Für langfristige Freude am Beruf sind zudem Risiko- und Leistungsbereitschaft, Entscheidungsfreudigkeit und Lösungsorientierung wichtige persönliche Voraussetzungen. Sich den Tag frei einzuteilen ist für viele ein großes Plus am Beruf Landwirt*in, setzt aber auch die Fähigkeit voraus, die Zeit sorgfältig zu strukturieren, Tätigkeiten im Voraus richtig zu planen, für Arbeitsspitzen Mithelfende einzuplanen, Familienmitglieder oder Personal zu koordinieren und zu motivieren.

Mit der Selbstständigkeit geht eine große Verantwortung für Organisation und Zukunft des Betriebes und der eigenen Existenz einher. Neben den familiären und persönlichen Voraussetzungen sind eine gute landwirtschaftliche Ausbildung und Berufspraxis die Grundlage für eine erfolgreiche Hofübernahme. In Österreich gibt es ein großes Angebot an Aus- und Weiterbildungsangeboten im landwirtschaftlichen Bereich. In den letzten Jahren wurde der Fokus vermehrt auf Persönlichkeitsentwicklung und unternehmerisches Denken und Handeln gesetzt.

Das Grundverkehrsgesetz in Österreich

Grundsätzlich ist für die Tätigkeit als Bäuerin oder Bauer keine Formalqualifikation erforderlich. Nur der Erwerb von Bauernhöfen oder landwirtschaftlichen Flächen kann grundverkehrsbehördlich bewilligungspflichtig sein. Diese Regelungen dienen dem Schutz vor Spekulation und der Sicherstellung der flächendeckenden Bewirtschaftung des ländlichen Raumes. Daher kontrollieren die Grundverkehrskommissionen Kauf und Verkauf landwirtschaftlicher Flächen.

Höfe sollten im Sinne der Ernährungssicherheit und des Erhaltes unseres Landschaftsbildes Verwendung finden und nicht als Ferienhaus oder brachliegendes Spekulationsobjekt enden. Das Grundverkehrsgesetz liegt im Einflussbereich der Bundesländer und wird jeweils unterschiedlich gehandhabt. Somit hängt es vom jeweiligen Standort ab, welche Ausbildungsnachweise für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen vorausgesetzt werden.

Der sogenannte grüne Grundverkehr betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, über deren Kauf und Verkauf die Grundverkehrskommission des jeweiligen Bundeslandes entscheiden muss. Auch der Ausländer*innen-Grundverkehr ist in allen österreichischen Bundesländern genehmigungspflichtig. In einigen Bundesländern müssen potentielle Käuferinnen und Käufer über eine land- oder forstwirtschaftliche Schul- oder Berufsausbildung verfügen, sowie praktische Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft aufweisen. Außerdem kann die Selbstbewirtschaftung des Kaufobjektes verpflichtend sein. Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens ist nachzuweisen, dass ein entsprechendes landwirtschaftliches Einkommen erzielt wird. Dazu ist meist die Vorlage eines schlüssigen Bewirtschaftungskonzeptes erforderlich.

Neben dem Antrag auf grundverkehrsbehördliche Genehmigung bieten die meisten Grundverkehrsbehörden auch die Möglichkeit an, einen Feststellungsbescheid zu beantragen. Dieser gibt Auskunft darüber, ob die vertragsgegenständliche Liegenschaftstransaktion einer Genehmigung bedarf oder nicht.

Zu beachten: Es empfiehlt sich, unabhängig vom Bundesland, den Fall vor Vertragsabschluss und vor Einreichung bei der Grundverkehrskommission prüfen zu lassen. Wenden Sie sich dazu an Ihre Bezirkshauptmannschaft! Damit schützen Sie sich vor dem Risiko einer Abweisung durch die Grundverkehrskommission auf Bezirksebene. Lassen Sie sich von den Anforderungen nicht verunsichern, aber fragen Sie nach und nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Bezirkshauptmannschaft auf.

Ausbildung für zukünftige Bäuerinnen und Bauern

Mit der Ausbildung an einer Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) wird ein land- oder forstwirtschaftlicher Beruf erlernt. Die Berufsliste umfasst aktuell 15 Lehrberufe:

  • Landwirtschaft

  • Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement
  • Gartenbau

  • Feldgemüsebau
  • Weinbau
  • Obstbau
  • Molkerei- und Käsereiwirtschaft
  • Pferdewirtschaft
  • Fischereiwirtschaft
  • Geflügelwirtschaft
  • Bienenwirtschaft
  • Forstwirtschaft
  • Forstgartenwirtschaft
  • Landwirtschaftliche Lagerhaltung
  • Biomasse und Bioenergie

Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Bei Vorliegen anrechenbarer Ausbildungszeit kann sie verkürzt werden. Die Dauer einer „Anschlusslehre“ für jene Personen, die bereits einen anderen land- und forstwirtschaftlichen Beruf erlernt haben, umfasst ein bis zwei Jahre.

Neben einer klassischen Lehre gibt es die Möglichkeit eines Facharbeiter*innenkurses im zweiten Bildungsweg, die Bauern- und Bäuerinnenschule. Das Stundenausmaß wurde nach einer Reform 2020 auf 500 Stunden erhöht, sie kann in einem Jahr geblockt oder zweijährig absolviert werden. Sowie Meister*innenkurse.

Der Meister*innenbrief stellt die höchste Stufe der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung dar. Eine Meister*innenausbildung kann nach der Facharbeiter*innenprüfung begonnen werden und wird in allen oben genannten Lehrberufen angeboten. Vermittelt werden wichtige Kompetenzen im Fachbereich, im unternehmerischen Handeln, sowie rechtliche und persönlichkeitsbildende Inhalte. Mit dem Meister*innenbrief erwirbt man auch die Berechtigung zur Lehrlingsausbildung und zur Inanspruchnahme verschiedener Förderungen.

Zuständig für die Meister*innenausbildung sind die Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen an der Landwirtschaftskammer des jeweiligen Landes.

Land- und forstwirtschaftliche Fachschulen

Die österreichweit 96 land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen zählen zu den berufsbildenden mittleren Schulen und fallen in die Kompetenz der Länder in Kooperation mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW). Die Dauer beträgt je nach Fachrichtung zwei bis vier Jahre.

Viele Schulen bieten Ausbildungen im zweiten Bildungsweg an.

Sie setzen häufig eine abgeschlossene Berufsausbildung als Aufnahmebedingung voraus. Diese Schulen bieten nach einer außerlandwirtschaftlichen Berufsausbildung eine landwirtschaftliche Qualifikation an. Einen umfassenden Überblick über das agrarische Bildungsangebot in Österreich finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.

Universitäre Ausbildung

Die Universität für Bodenkultur in Wien bietet Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien an. Für Existenzgründer*innen sind besonders die Bachelorstudiengänge Agrarwissenschaft und Forstwissenschaft, sowie zahlreiche vertiefende Masterstudiengänge, wie z.B. Agrar- und Ernährungswirtschaft, Nutzpflanzen- und Nutztierwissenschaften oder Önologie interessant

Die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik in Wien bildet die Lehrerinnen und Lehrer für land- und forstwirtschaftliche Schulen sowie für berufsbildende Schulen in Umweltfächern aus. Sie qualifiziert außerdem für die agrarische Beratung und für sogenannte green jobs. Neben den Fächern Agrar- und Umweltpädagogik bietet die Hochschule eine Reihe weiterer Spezialisierungs- und Hochschulkurse an, z.B. Gartentherapie, Erwachsenenbildung, Wildkräuter- und Arzneipflanzenkunde.

Praxiserfahrungen sammeln

Eine mehrjährige landwirtschaftliche Praxis wird bei der Gründung eines Betriebes dringend empfohlen! Neben Anzeigen auf diversen regionalen Jobbörsen und in landwirtschaftlichen Magazinen gibt es spezialisierte Portale, welche bei der Suche nach einem Praktikum helfen. Es ist hilfreich, verschiedene Höfe kennenzulernen, um das für sich passende Betätigungsfeld zu finden.

Ein längeres Praktikum oder Arbeitsverhältnis auf einem Betrieb kann im Glücksfall vielleicht sogar die Basis zu einer späteren Hofübergabe darstellen, weil sie den Beteiligten die Möglichkeit bietet, sich kennenzulernen und gegenseitig Vertrauen aufzubauen.

Weitere interessante Bildungsangebote für den Neueinstieg

Das ländliche Fortbildungsinstitut (LFI) ist das größte ländliche Fortbildungsinstitut für Erwachsenenbildung in Österreich und bietet eine breite Palette an Kursen, v.a. auch für junge Bäuerinnen und Bauern, an.

Das ländliche Fortbildungsinstitut (LFI)

Das ländliche Fortbildungsinstitut (LFI) leistet mit jährlich 14.000 Kursen einen wichtigen Beitrag zur Erwachsenenbildung im ländlichen Raum in Österreich. Das LFI besteht seit 1972 als gemeinnütziger Verein mit dem Ziel, die Weiterbildung im ländlichen Raum zu fördern und wird von den Landwirtschaftskammern und weiteren landwirtschaftlichen Organisationen getragen.

Das diverse Bildungsangebot des LFI umfasst die gesamte Palette der für die Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes nötigen Fachbereiche. Eine zentrale Rolle kommt  den LFI-Zertifikatslehrgängen zu.

 Diese sind modular aufgebaute Lehrgänge mit mindestens 80 Stunden Dauer und mit einem obligatorischen Persönlichkeitsbildungs-Modul. Interessant für Neueinsteiger*innen sind z.B. die Kurse oder Seminare „Hofübergabe – Hofübernahme“, „Einführungskurs biologische Landwirtschaft“, „Mein Betriebskonzept“. Auf der Website des ländlichen Fortbildungsinstitutes finden Sie einen Überblick über das aktuelle Angebot.

Weiterbildungsanbieter

Die Übernahme finanzieren

Der Einstieg in die Landwirtschaft stellt für Existenzgründer*innen oft eine große Hürde dar, ist sie doch mit erheblichen Kosten verbunden. Grundsätzlich kann man anstatt eines Betriebskaufes auch ein Pachtverhältnis, einen Baurechtsvertrag oder eine Lösung über Leib- oder Zeitrente anstreben. Der Kauf eines Betriebes zum Verkehrswert ist praktisch unmöglich, wenn die Investitionen durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung erwirtschaftet werden sollen. Bei der außerfamiliären Hofübergabe kommen die Hofübergebenden der Nachfolgegeneration zwar häufig entgegen, weil auch ideelle Gründe eine Rolle spielen. Etwa, dass das Lebenswerk eine Zukunft hat, ein gutes Miteinander am Hof, die Bedeutung der Landwirtschaft an sich.

Das erleichtert HofübernehmerInnen zwar eventuell den Einstieg, weil die Betriebsübernahme günstiger ist als ein anonymer Kauf zum Verkehrswert. Aber Übertragungskosten, Ausgedinge, Umbauten, Betriebsmittel und Reserven, um die erste – oft einkommensschwache Zeit – zu überbrücken, können sich summieren und eine Herausforderung sein.

Um sich überhaupt Gedanken über eine Finanzierung machen zu können, sollten Sie einen detaillierten Businessplan erstellen, um die Einnahmen und Ausgaben abzuschätzen. Wenn der Bedarf geklärt ist, können Sie das wichtige Thema Finanzierung angehen. 

Einige wenige “glückliche” Einsteiger*innen haben ihre eigenen Ersparnisse und/oder bekommen Unterstützung von ihrer Familie. Ein Darlehen aufzunehmen scheint aber für viele unvermeidlich. Hier kann ein Kredit klassisch von einer Bank aufgenommen werden, es gibt mittlerweile viele Online-Rechner, die Raten und Zinsen vergleichen, oder man hat einen guten Draht zum/r Bankberater*in. Wer zwar Geld leihen möchte, aber Finanzierungsmöglichkeiten abseits von Banken sucht, findet hier eine unvollständige Liste verschiedener Optionen.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, eine Art Bedienungsanleitung für Perspektiven-Suche, Mitgliedschaft und Marktplatz.

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